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Akupunktur-QZ
Richtlinien

 

AKUPUNKTUR nur durch Ihren Arzt

mit Zusatzanerkennung  AKUPUNKTUR durch die Ärztekammer

(diese Ärzte sind bei der Ärztekammer mit dem Zusatz "Akupunktur" registriert)

nAkupunktur
    

Akupunktur ist ein anerkanntes Verfahren zur Behandlung verschiedener Leiden:

nakute und chronische Schmerzzustände wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, muskulo- skelettale Beschwerden
nSuchtleiden wie bei Übergewicht, Nikotin und Drogen.
Abhängig vom Krankheitsbild werden durchgeführt:
n

Ohr-Akupunktur

     ( Dauernadeln 3-7 Tage mit Wiederholung)

 

nKörper-Akupunktur
     ( 6-15 Sitzungen von 20-30 min. Dauer)
     
n
nBitte fragen Sie, hinsichtlich der Kosten und eines Termins unser Praxisteam
n
Untersuchungen der WHO  (Welt Gesundheits Organisation)  beweisen die Wirksamkeit der Akupunktur

Akupunktur ist bei chronischen Rückenleiden und Knieschmerzen eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen.

Die Berechtigung der Abrechnung gegenüber der Krankenkasse ist an die Zusatzanerkennung gebunden 

Nach oben Akupunktur-QZ Richtlinien Akupunkur erfordert besondere Zuwendung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Tel 6778071